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Angaben zum Erbfall

Auch vorverstorbene Kinder mitzählen — Enkel treten an deren Stelle (§ 733 ABGB).

2. Parentel (Eltern)

Ohne Kinder erben die Eltern. Wählen Sie aus, wer noch lebt.

Ohne Kinder muss mindestens ein Elternteil oder ein Ehepartner eingetragen sein, damit es überhaupt einen Pflichtteilsberechtigten geben kann.