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Schenkungen zu Lebzeiten

Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehepartner) sind zeitlich unbegrenzt relevant. Schenkungen an andere Personen nur, wenn sie in den letzten 2 Jahren vor dem Tod erfolgten. Wenn es keine Schenkungen gab, klicken Sie einfach auf Weiter.

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