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Letztwillige Verfügung & Szenario
Was bedeutet das?
- Testament / Erbvertrag: Der Erblasser hat eine letztwillige Verfügung getroffen. Damit wird die gesetzliche Erbfolge geändert — die im Testament Bedachten erben nach den dort angegebenen Anteilen. Pflichtteilsberechtigte behalten trotzdem ihren Mindestanspruch (§ 759 ABGB).
- Enterbung (§ 770): Ein Pflichtteilsberechtigter wurde ausgeschlossen — nur aus gesetzlichen Gründen wirksam. Sein gesetzlicher Anteil wächst den übrigen Erben an.
- Pflichtteilsminderung (§ 776): Halbierung des Pflichtteils, wenn über längere Zeit kein nahes Verhältnis bestand. Das Erbe der Person ändert sich nicht.
- Erbverzicht (§ 760): Notarieller Verzicht zu Lebzeiten — die Person bekommt nichts; der Anteil wächst den anderen Erben desselben Stamms zu. Der Pflichtteil der übrigen ändert sich nicht.
Letztwillige Verfügung
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